Familiale Verpflichtung – Zweistufiges Auswahlverfahren

 

In der ersten Stufe wurden 161 Gemeinden bzw. Stadtteile in Großstädten ausgewählt. Die Auswahl der Zielpersonen erfolgte im zweiten Schritt direkt aus den Einwohnermelderegistern. Die primären Erhebungseinheiten wurden proportional zur Anzahl der Zielpersonen ausgewählt. Pro ausgewählter Primäreinheit wurde die gleiche Anzahl von Sekundäreinheiten entnommen. Die zweite Auswahlstufe unterteilte sich wiederum in zwei Schritte. Zunächst wurden von den ausgewählten Gemeinden nach einem vorgegebenen Ziehungsverfahren zufällig zu ziehende Personenstichproben aus den Einwohnermelderegistern angefordert, aus denen dann im zweiten Schritt die nach drei Altersgruppen disproportional stratifizierte Einsatzstichprobe für das Feld gezogen wurde, wobei eine gleiche Zahl an Personenadressen pro Sample-Point eingesetzt wurde.

Für die drei Altersgruppen der 18-34, 35-59 und 60-85jährigen wurde eine Befragtenanzahl von jeweils 3000 Personen angestrebt; die realisierte Bruttoeinsatzstichprobe enthielt 2929 Personen zwischen 18 und 34 Jahren, 2916 Personen zwischen 35 und 59 Jahren sowie 3101 Personen zwischen 60 und 88 Jahren.