Etwa ein Viertel der in Deutschland lebenden Menschen hatte im Jahr 2024 eine Einwanderungsgeschichte, ist also selbst eingewandert oder hatte eingewanderte Eltern. Eingewanderte stehen häufig vor besonderen strukturellen Herausforderungen. Zudem können sich soziale Erfahrungen und Lebensumstände von denen anderer Bevölkerungsgruppen unterscheiden. Daher ist es für viele Befragungsprojekte relevant zu erfassen, ob und wann eine Person nach Deutschland zugezogen ist. Auch Nachkommen eingewanderter Personen sind teilweise von Benachteiligungen betroffen. Um deren Lebenslagen sichtbar zu machen, erheben viele Studien, ob die Eltern der befragten Person eingewandert sind. Je nach Forschungsinteresse kann es darüber hinaus sinnvoll sein, das konkrete Geburtsland der befragten Person sowie ihrer Eltern zu erfassen. Dieser Beitrag stellt standardisierte Fragebogenitems zur Erhebung des Geburtslandes (der Befragungsperson und ihrer Eltern) und des Zuzugsjahres vor. Zusätzlich werden zugehörige Standardvariablen präsentiert, um die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Studien zu verbessern.
In 2024, around a quarter of people living in Germany had an immigration background, meaning they had either immigrated themselves or had immigrant parents. Immigrants often face particular structural challenges. In addition, their social experiences and living conditions may differ from those of other population groups. It is therefore relevant for many survey projects in Germany to ask whether and when a person moved to Germany. Descendants of immigrants are also sometimes affected by disadvantages. To make their living conditions visible, many studies ask whether the parents of the respondent are immigrants. Depending on the research interest, it may also be useful to record the specific country of birth of the respondent and their parents. This article presents standardized questionnaire items for recording the country of birth (of the respondent and their parents) and the year of arrival. In addition, related standard variables are presented to improve comparability between different studies.
Für Standarditems: Hoffmeyer-Zlotnik, et al. (2024). Demographische Standards: Ausgabe 2024 - Eine gemeinsame Empfehlung des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V., der Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. (ASI) und des Statistischen Bundesamtes (Bd. 31). GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.21241/ssoar.94099
und
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten. (2023). Standardfragenkatalog zur Erhebung soziodemographischer und krisenbezogener Variablen: Erstellt von der Arbeitsgruppe des RatSWD zur Vernetzung sozialwissenschaftlicher Forschung in gesellschaftlichen Krisen. RatSWD Output Series. https://doi.org/10.17620/02671.76
Migrant*innen bringen migrationsbezogene Erfahrungen mit, die sich in bestimmten Bereichen – wie Sprache, Bildung oder Erwerbsbiografien – auf ihre Lebenslagen im Zielland auswirken können. Dies ist z.B. dadurch bedingt, dass Ressourcen aus dem Herkunftsland (meist, aber nicht immer, ist dies das Geburtsland), beispielsweise Sprachkenntnisse oder Bildungsabschlüsse, im Aufnahmeland nicht immer in gleicher Weise anerkannt oder verwertbar sind. Die Inklusion von Eingewanderten und ihren Nachkommen vollzieht sich daher oft über längere Zeiträume und teilweise generationenübergreifend, da viele für das Zielland relevante Ressourcen erst erworben werden müssen. Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen werden häufig mit Personen ohne (direkte oder indirekte) Migrationserfahrung verglichen, um Zugänge, Ausschlüsse und Unterstützungsbedarfe sichtbar zu machen. Seltener werden Vergleiche mit Personen gezogen, die nicht migriert sind und weiterhin im Herkunftsland leben – etwa um die Folgen der Migration für die Ausgewanderten im Vergleich zu im Herkunftsland verbliebenen Personen zu untersuchen (Baykara-Krumme & Platt, 2018; Luthra, 2010).
In Umfragen wird Migrationserfahrung meist über das Geburtsland erfasst – also das Land, in dem eine Person geboren wurde. Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten als eingewandert. In der Forschung werden hierfür Begriffe wie Migrant:innen, Eingewanderte oder Zugewanderte verwendet – letztere betonen, dass der Migrationsprozess abgeschlossen ist. Zur Identifikation indirekter Migrationserfahrung wird das Geburtsland der Eltern herangezogen. So lassen sich Personen mit elterlicher Migrationserfahrung (zweite Generation) von Personen mit eigener Migrationserfahrung (erste Generation) und von Personen ohne familiären Einwanderungsbezug unterscheiden. Diese Einteilung schafft eine empirische Grundlage, um Unterschiede in Lebensverläufen und Teilhabechancen in Abhängigkeit von Migrationserfahrungen systematisch zu analysieren.
Personen mit eigener oder elterlicher Migrationserfahrung werden in der sozialwissenschaftlichen Forschung seit den frühen 2000er Jahren häufig unter dem Sammelbegriff „Personen mit Migrationshintergrund“ zusammengefasst. Zuvor wurde vor allem anhand der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Erhebung zwischen deutschen und ausländischen Personen unterschieden. Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999 gewann das Konzept des Migrationshintergrunds an Bedeutung – sowohl in der Forschung als auch in der amtlichen Statistik. Dieses Konzept wurde in der sozialwissenschaftlichen Forschung und der amtlichen Statistik jedoch ganz unterschiedlich operationalisiert. Die amtliche Statistik erfasste eine Person als dieser Gruppe zugehörig, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde (Canan & Petschel, 2023, S. 62). Das amtliche Konzept des Migrationshintergrunds wurde jedoch zunehmend kritisiert (vgl. Abschnitt „Theorie“) und mittlerweile durch die Kategorie der „Eingewanderten und ihrer direkten Nachkommen“ ersetzt (Canan & Petschel, 2023). Diese Gruppe wird nun ebenfalls anhand des Geburtslandes der Person und ihrer Eltern identifiziert – ein Verfahren, das sich weitgehend mit der in der sozialwissenschaftlichen Forschung gängigen Praxis deckt, auch wenn es im Detail Unterschiede gibt (z. B. bei der Berücksichtigung einseitiger Migrationserfahrungen der Eltern). Um die operationale Mehrdeutigkeit und weitere Probleme des Begriffs „Migrationshintergrund“ (s. auch Fachkommission Integrationsfähigkeit, 2021) zu vermeiden, wird in diesem Beitrag der Begriff „Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen“ verwendet – sofern nicht ausdrücklich auf die frühere Begrifflichkeit Bezug genommen wird. Im Unterschied zum Begriff „Zuwanderung“ hebt der Begriff „Einwanderung“ zudem stärker die langfristige Perspektive auf gesellschaftliche Integration hervor (Fachkommission Integrationsfähigkeit, 2021).
Um Unterschiede innerhalb der Gruppe der Eingewanderten besser abzubilden, erfolgt in der Forschung häufig eine Differenzierung nach Herkunftsgruppen (z. B. anhand des konkreten Geburtslandes oder der Geburtsregion), nach Zuzugskohorten (z. B. nach dem Zeitpunkt der Einwanderung oder der bisherigen Aufenthaltsdauer) oder nach Einwanderungsmotiven (z. B. Bildung, Erwerbstätigkeit, Flucht oder Familiennachzug). Eine wichtige Information über im Ausland geborene Personen ist damit das Jahr des Zuzugs. Daraus lassen sich sowohl das Alter beim Eintritt in das Zielland als auch die Aufenthaltsdauer berechnen – beides relevante Faktoren für die Analyse von Teilhabeprozessen.
In diesem Abschnitt werden zunächst die von den „Demographischen Standards“ (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) und dem Standardfragenkatalog des RatSWD (2023) empfohlenen Fragebogenitems zur Erhebung des Geburtslandes der Befragten und ihrer Eltern sowie des Zuzugsjahres dargestellt. Diese Standard-Fragebogenitems dienen der Vereinheitlichung der Stimuli bei der Erfassung soziodemographischer Merkmale mittels Fragebögen im Sinne einer Input-Harmonisierung. Anschließend werden sieben Standardvariablen präsentiert, die konsistente Metadaten für einwanderungsbezogene Merkmale bereitstellen – darunter standardisierte Variablennamen, Werte und Labels. Soziodemographische Standardvariablen dienen der Vereinheitlichung soziodemographischer Variablen in Umfragedaten im Sinne einer Output-Harmonisierung. Standarditems und Standardvariablen ergänzen einander und haben zum Ziel, die Messung und Auswertung soziodemographischer Merkmale über Studien hinweg vergleichbar zu machen. Weitergehende Informationen zu soziodemographischen Standarditems und -variablen finden sich in Schneider et al. (2023).
1.1 Standard-Fragebogenitems
Das Geburtsland der Befragten und ihrer Eltern sowie das Zuzugsjahr der Eingewanderten werden in den Demographischen Standards (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) mit vier Fragen erfasst (Fragen 4, 4 A, 4 B und 4 C). Um eigene Migrationserfahrungen zu erfassen, wird zunächst gefragt, ob die befragte Person in Deutschland geboren wurde (Frage 4). Zur Identifizierung der direkten Nachkommen von Eingewanderten folgen getrennte Fragen zum Geburtsland von Mutter und Vater (Fragen 4 B und 4 C). Personen, die im Ausland geboren wurden, werden zudem nach dem Jahr ihres Zuzugs nach Deutschland gefragt (Frage 4 A).
Die Fragen 4, 4 B und 4 C wurden in den Standardfragenkatalog des RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, 2023) unter den Bezeichnungen GEB_1, GEB_5 und GEB_3 übernommen. Dort fehlt die Frage nach dem Zuzugsjahr (4 A), da diese in den Demographischen Standards erst 2024 ergänzt wurde. Zusätzlich erfasst der Standardfragenkatalog das konkrete Geburtsland der befragten Person sowie ihrer Eltern (GEB_2, GEB_4 und GEB_6). Tabelle 1 gibt einen Überblick über die zentralen Eigenschaften dieser Fragebogenitems:
Eigenschaften des Erhebungsinstruments für die Merkmale Geburtsland und Zuzugsjahr
|
Nr. |
Merkmal |
offen/halboffen/ geschlossen |
numerisch/ kategorial |
Antwortkategorien/ -format |
Quelle |
|
4/ |
In Deutschland geboren |
geschlossen |
kategorial |
2 (ja/nein) |
Demographische Standards/Standardfragenkatalog (RatSWD) |
|
GEB_2 |
Geburtsland |
computergestützte Modi: geschlossen; PAPI: offen |
kategorial |
computergestützte Modi: Länderliste |
Standardfragenkatalog (RatSWD) |
|
4A |
Zuzugsjahr |
computergestützte Modi: geschlossen; PAPI: offen |
numerisch |
4-stellig |
Demographische Standards |
|
4B/ GEB_5 |
Vater in Deutschland geboren |
geschlossen |
kategorial |
2 (ja/nein) |
Demographische Standards/Standardfragenkatalog (RatSWD) |
|
GEB_6 |
Geburtsland Vater |
computergestützte Modi: geschlossen; PAPI: offen |
kategorial |
computergestützte Modi: Länderliste |
Standardfragenkatalog (RatSWD) |
|
4C/ GEB_3 |
Mutter in Deutschland geboren |
geschlossen |
kategorial |
2 (ja/nein) |
Demographische Standards/Standardfragenkatalog (RatSWD) |
|
GEB_4 |
Geburtsland Mutter |
computergestützte Modi: geschlossen; PAPI: offen |
kategorial |
computergestützte Modi: Länderliste |
Standardfragenkatalog (RatSWD) |
In Tabelle 2 sind die in den Demographischen Standards (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024, S. 40 f.) empfohlenen Fragebogenitems zur Erfassung des Geburtslandes der Befragten und ihrer Eltern sowie des Zuzugsjahres der Befragten, sofern sie im Ausland geboren worden sind, im Detail dargestellt:
Items zur Erfassung von Geburtsland und Zuzugsjahr in den Demographischen Standards
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Demographische Standards 2024 |
|
|
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Nr. |
Frage |
|
|
|
4 |
Sind Sie in Deutschland geboren? |
|
|
|
|
1: ja |
☐ |
|
|
|
2: nein |
☐ |
|
|
Filter: |
Code 1 weiter mit Frage 4 B (Vater in Deutschland geboren) |
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4 A |
Wann sind Sie zum ersten Mal nach Deutschland gezogen? Bitte geben Sie das Jahr an. |
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|
|
Hinweis: Wenn Sie sich unsicher sind, geben Sie eine Schätzung ab. |
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|
Im Jahr _____ |
|
|
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4 B |
Ist Ihr Vater in Deutschland geboren worden? |
|
|
|
|
1: ja |
|
☐ |
|
|
2: nein |
☐ |
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|
4 C |
Ist Ihre Mutter in Deutschland geboren worden? |
|
|
|
|
1: ja |
|
☐ |
|
|
2: nein |
☐ |
|
Diese Fragen enthalten keinen expliziten Hinweis auf die Definition von „Deutschland“, auf die sich die Befragten bei ihren Antworten beziehen sollen. Befragte, die an einem Ort geboren wurden, der zum Zeitpunkt ihrer Geburt nicht Teil Deutschlands war, aber heute Teil Deutschlands ist (oder umgekehrt), entscheiden damit selbst, wie sie hier antworten. Im Mikrozensus wird präziser (aber für Befragte schwieriger) in zwei Schritten gefragt: „Sind Sie in Deutschland geboren?“, und wenn ja, „Liegt Ihr Geburtsort auf dem heutigen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?“ (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022), wobei beide Fragen mit Hinweisen versehen sind. Üblicherweise werden bei der Erfassung des Geburtslandes die heutigen Staatsgrenzen zugrunde gelegt (United Nations Economic Commission for Europe, 2015). Um die Einwanderungsgeschichte von Befragten im Sinne der Fachkommission Integrationsfähigkeit (2021, Kapitel 5.8) zu erfassen, d.h. als Personen, „die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit dem Jahr 1950 in das heutige Bundesgebiet eingewandert sind“, ist auch das Zuzugsjahr der im Ausland geborenen Eltern erforderlich.
Die Demographischen Standards (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) erfassen nicht das konkrete Geburtsland von Personen, die nicht in Deutschland geboren sind. Dieses Vorgehen kann je nach Forschungsfrage angemessen sein, da es ermöglicht, unnötige Daten zu vermeiden und somit dem datenschutzrechtlichen Prinzip der Datensparsamkeit entgegenkommt. Für manchen Forschungsfragen ist das Herkunfts- bzw. Geburtsland jedoch wichtig zu erfassen. Tabelle 3 zeigt die ergänzenden Fragen zum Geburtsland für im Ausland geborene Personen bzw. deren Eltern im Standardfragenkatalog des RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, 2023). Diese im Standardfragenkatalog als optional vermerkten Fragen stammen aus dem Mikrozensus 2022 (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022).
Items zur Erfassung des Geburtslandes der befragten Person und des Geburtslandes der Eltern im Standardfragenkatalog des RatSWD für selbstadministrierte Befragungen
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Standardfragenkatalog des RatSWD |
|
Nr. |
Frage |
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GEB_2 |
Filter: wenn Befragte/-r nicht in Deutschland geboren (GEB_1= 2) In welchem heutigen Staat liegt Ihr Geburtsort? Antwort: ______ -1 Weiß nicht -2 Keine Angabe |
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GEB_4 |
Filter: wenn Mutter nicht in Deutschland geboren (GEB_3= 2) |
|
|
In welchem heutigen Staat liegt der Geburtsort Ihrer Mutter? |
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|
Antwort: ______ -1 Weiß nicht -2 Keine Angabe |
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GEB_6 |
Filter: wenn Vater nicht in Deutschland geboren (GEB_5= 2) In welchem heutigen Staat liegt der Geburtsort Ihres Vaters? Antwort: ______ -1 Weiß nicht -2 Keine Angabe |
Im Gegensatz zu den ja/nein-Fragen zur Geburt in Deutschland in den Demographischen Standards (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) beziehen sich die letztgenannten Fragen explizit auf das heutige Staatsgebiet. Dies kann zu inkonsistenten Antworten bzgl. der Befragungsperson selbst und ihren Eltern führen, selbst wenn diese im gleichen Ort geboren wurden, da sich die Staatsgrenzen von Deutschland historisch verschoben haben. Um konsistente Daten zu erhalten, sollte daher bei den ja/nein-Fragen auf die heutigen Staatsgrenzen verwiesen werden.
Für diese drei Fragen wird im Standardfragenkatalog (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, 2023) empfohlen, sich bei der Antwortliste bzw. der Nachkodierung offener Angaben an der internationalen Standardklassifikation ISO 3166 (International Organization for Standardization, 2021) zu orientieren (s. auch Destatis, 2024; Statistisches Bundesamt, 2024). Allerdings ist der Kosovo nicht in ISO 3166 enthalten, da er nicht von allen UN-Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Deutschland erkennt den Kosovo jedoch an, weshalb es sinnvoll wäre, ihn in die Länderliste aufzunehmen. Im Gegensatz dazu verfügen Palästina und Taiwan über eigene ISO-3166-Codes für Gebiete ohne anerkannten Staat, die auch in Deutschland genutzt werden können, da Befragte diese Kategorien möglicherweise nutzen möchten. Alternativ können auch die deutschen BEV-Codes verwendet werden (s. Abschnitt „Standardvariablen“).
1.1.1 Anpassungen an verschiedene Befragungsmodi
Die Fragen in den Demographischen Standards 2024 sind so konzipiert, dass keine modusspezifischen Anpassungen der Fragen selbst notwendig sind. Die Items im Standardfragenkatalog des RatSWD sind auf selbstadministrierte Online-Befragungen ausgerichtet. Für die Fragen GEB_2, GEB_4 und GEB_6 zum konkreten Geburtsland wird jedoch empfohlen, die Antwortformate an die verschiedenen Erhebungsmethoden anzupassen: „Für diese Frage ist eine Länderliste (CAWI, CAPI, CATI) oder offene Antwort mit anschließender Nachkodierung (PAPI) sinnvoll“ (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, 2023, S. 25). Es kann außerdem hilfreich sein, in schriftlichen Befragungen ein halboffenes Frageformat zu wählen und die in der Befragung am häufigsten vorkommenden Geburtsländer explizit aufzuführen (so z.B. im ALLBUS 2021, GESIS-Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, 2023), damit Teilnehmende ihre Herkunft präzise angeben können und der Aufwand für die Nachkodierung reduziert wird.
1.1.2 Anpassung für internationale Umfragen
Die oben genannten Items wurden für Studien in Deutschland entwickelt, lassen sich prinzipiell aber auch für internationale Umfragen übersetzen. Dabei sollte der Name des jeweiligen Landes an das Befragungsland angepasst werden. Auch international wird empfohlen, mindestens zu erfassen, ob eine Person im Befragungsland oder im Ausland geboren wurde. In manchen Ländern wird stattdessen erfasst, ob die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt normalerweise im Befragungsland oder im Ausland gelebt hat. Damit soll vermieden werden, dass Geburten während vorübergehender Auslandsaufenthalte als Geburt im Ausland gezählt werden, was allerdings eine komplexere Formulierung der Frage erfordert. Der jeweils verwendete Indikator sollte klar dokumentiert werden; idealerweise wird bei internationalen Umfragen eine einheitliche Vorgehensweise festgelegt.
Darüber hinaus wird empfohlen, auch das konkrete Geburtsland der befragten Person zu erheben, um Eingewanderte nach ihrem Geburtsland differenzieren zu können (United Nations, 2017, S. 190). Das jeweilige Land wird üblicherweise anhand aktueller Staatsgrenzen ausgewiesen. Zudem sollte nach dem Jahr des Zuzugs in das Befragungsland gefragt werden.
1.1.3 Anwendungsbereich
Die hier vorgestellten Fragen sind für allgemeine Bevölkerungsumfragen konzipiert, in denen die direkte und indirekte Migrationserfahrung der Befragten erfasst werden sollen (zur Erfassung der Staatsbürgerschaft s. ZIS-Beitrag zur Staatsbürgerschaft: Schneider & Solanes Ros, 2025). Soll eine Vergleichbarkeit mit der amtlichen Statistik erreicht werden, ist es erforderlich, die aktuellen Staatsgrenzen zugrunde zu legen und das Zuzugsjahr sowohl für die befragte Person als auch für deren Eltern zu erheben.
Wenn ausschließlich Personen mit eigener Einwanderungserfahrung befragt werden (z.B. in Studien zu bestimmten Gruppen Eingewanderter), kann die Frage, ob die Person in Deutschland geboren wurde (Frage 4), entfallen oder alternativ im Rahmen eines Screening-Fragebogens zur Steuerung der Stichprobe eingesetzt werden. Zudem können, je nach Auswahl der Befragungspersonen und Forschungsfrage, auch die Fragen 4 B und 4 C, ob Vater bzw. Mutter in Deutschland geboren wurden, sowie die Fragen nach dem konkreten Geburtsland (GEB_2, GEB_4, GEB_6) ggf. entfallen bzw. in einen Screening-Fragebogen verlagert werden.
1.1 Standardvariablen
Um Informationen zu Migrationserfahrung und dem Geburtsland über verschiedene Studien hinweg und im Zeitverlauf einheitlich benennen, codieren und damit besser vergleichen zu können, wurden soziodemographische Standardvariablen für folgende Merkmale entwickelt: Geburt im Erhebungsland, jeweils bezogen auf die befragte Person und beide Elternteile (d.h. bei Befragungen in Deutschland: in Deutschland geboren), konkretes Geburtsland der Befragungsperson und jedes Elternteils für Befragte bzw. Elternteile, die im Ausland geboren wurden; sowie das Zuzugsjahr für im Ausland geborene Befragte (da weder die Demographischen Standards noch der Standardfragenkatalog des RatSWD das Zuzugsjahr von im Ausland geborenen Eltern erfassen wurden dazu noch keine Standardvariablen entwickelt). Für das konkrete Geburtsland werden zwei unterschiedliche Codiersysteme verwendet: ISO und BEV (s.u.). Tabelle 4 listet die Variablennamen, -labels und -formate auf. In den folgenden Tabellen werden dann die Codeschemata dieser Standardvariablen dargestellt.
Spezifikationen der Standardvariablen für Geburtsland und Zuzugsjahr
|
Variablenname |
Variablenlabel DE |
Variablenlabel EN |
Format |
Version* |
|
x_bornsc |
In Erhebungsland geboren |
Born in survey country |
numerisch, binär |
1.0.0 |
|
x_fbornsc |
Vater in Erhebungsland geboren |
Father born in survey country |
numerisch, binär |
1.0.1 |
|
x_mbornsc |
Mutter in Erhebungsland geboren |
Mother born in survey country |
numerisch, binär |
1.0.1 |
|
x_migy |
Zuzugsjahr |
Year of arrival |
numerisch, integer, YYYY |
1.0.1 |
|
x_cob_bev |
Geburtsland (BEV-Code) |
Country of birth (BEV-Code) |
numerisch, BEV-Codes |
1.0.1 |
|
x_cob_iso |
Geburtsland (ISO 3166) |
Country of birth (ISO 3166) |
numerisch, ISO-3166-1-Codes |
1.0.1 |
|
x_fcob_bev |
Geburtsland des Vaters (BEV-Code) |
Father’s country of birth (BEV-Code) |
numerisch, BEV-Codes |
1.0.1 |
|
x_fcob_iso |
Geburtsland des Vaters (ISO 3166) |
Father’s country of birth (ISO 3166) |
numerisch, ISO-3166-1-Codes |
1.0.1 |
|
x_mcob_bev |
Geburtsland der Mutter (BEV-Code) |
Mother’s country of birth (BEV-Code) |
numerisch, BEV-Codes |
1.0.1 |
|
x_mcob_iso |
Geburtsland der Mutter (ISO 3166) |
Mother’s country of birth (ISO 3166) |
numerisch, ISO-3166-1-Codes |
1.0.1 |
|
Anmerkungen. * Version 1.0.0 dieser Variablen wurde in Schneider et al. (2023) publiziert. In der hier dargestellten Version 1.0.1 wurden Kommentare zu einzelnen Codes ergänzt bzw. überarbeitet. Für die BEV- und ISO-Standardvariablen zum Geburtsland wurden außerdem wenige vom Standard abweichende Ländercodes ergänzt. |
||||
Tabelle 5 zeigt das einfache binäre Codeschema für die Standardvariablen zur Geburt im Erhebungsland für Befragte sowie für das jeweilige Elternteil: x_bornsc, x_fbornsc und x_mbornsc. In dieser Standardvariablen werden Personen, die vor 1945 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten geboren wurden, als „in Deutschland geboren“ klassifiziert. Fragebögen, die (wie die Demographischen Standards) keinen expliziten Bezug zu den heutigen Staatsgrenzen enthalten, lassen erfahrungsgemäß offen, ob sich Befragte bei der Angabe ihres Geburtslandes auf die historischen oder aktuellen Grenzen beziehen. Häufig nutzen Befragte dabei die Gebietszuordnung zum Zeitpunkt ihrer Geburt (siehe Abschnitt „Nebengütekriterien“ und Ergebnisse kognitiver Pretests). Fragebögen, die das Geburtsland explizit anhand der heutigen Gebietsgrenzen erfassen, sollten dies für die Kodierung transparent machen und, sofern Informationen zum Zuzugsjahr vorliegen, Personen entsprechend umkodieren.
Codeschema für die Standardvariablen x_bornsc, x_fbornsc und x_mbornsc und Zuordnung zu Antwortmöglichkeiten der Demographischen Standards
|
Standardvariable x_bornsc, x_fbornsc, x_mbornsc Version 1.0 |
Demographische Standards 2024 |
||||
|
Wert |
Wertelabels DE |
Wertelabels EN |
Frage |
Wert |
Wertelabel |
|
1 |
Ja |
Yes |
4/ 4 B/4 C |
1 |
Ja |
|
0 |
Nein |
No |
4/ 4 B/4 C |
2 |
Nein |
Die maschinenlesbaren Schemata für die einzelnen Standardvariablen lassen sich unter folgenden Links herunterladen: x_bornsc, x_fbornsc und x_mbornsc. Die Verknüpfung der Schemata mit den entsprechenden Instrumenten bzw. Variablen der Demographischen Standards 2024 (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) und des ALLBUS 2021 (GESIS-Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, 2023) lassen sich in maschinenlesbarer Form unter folgenden Links herunterladen: x_bornsc_mapping, x_fbornsc_mapping, und x_mbornsc_mapping.
Die Standardvariable x_migy (Zuzugsjahr) wird als vierstellige Jahresangabe codiert (z.B. 1967). Diese Werte sind über Studien hinweg direkt vergleichbar und die Standardisierung bezieht sich nur auf Variablenname und -label.
Für das konkrete Geburtsland der Befragten und jedes Elternteils wurden jeweils zwei, insgesamt sechs Standardvariablen mit unterschiedlichen Codeschemata entwickelt. Die ersten drei (x_cob_bev, x_fcob_bev, x_mcob_bev) orientieren sich am BEV-Code der deutschen "Staats- und Gebietssystematik" (Statistisches Bundesamt, 2024, Tabellenblatt 1 „Staat“). Die weiteren drei (x_cob_iso, x_fcob_iso, x_mcob_iso) verwenden den numerischen Code nach ISO 3166-1 (International Organization for Standardization, 2021). Dieser Code ist auch als M49 bekannt und wird von der Statistischen Division der Vereinten Nationen gepflegt (United Nations Statistics Division, 2023). Während die BEV-Codierung vorrangig in deutschen Umfrageprogrammen Anwendung findet, empfiehlt sich die Verwendung des internationalen ISO 3166-Codes insbesondere für international vergleichende Daten.
Tabelle 6 veranschaulicht die beiden Codeschemata für die vorgeschlagenen Standardvariablen zum Geburtsland. Aufgrund der Vielzahl an Kategorien wird auf eine vollständige Darstellung verzichtet. Am Beispiel Italiens wird zum einen die Korrespondenz zwischen BEV- und ISO-Codes aufgezeigt. Diese Korrespondenz entspricht der Gegenüberstellung der Nomenklaturen in der Staats- und Gebietssystematik (Statistisches Bundesamt, 2024, S. 42 ff). Zum anderen sind in der Tabelle einige Fälle aufgeführt, bei denen keine eindeutige Korrespondenz zwischen BEV-Codes und ISO 3166-1 Codes besteht. Für Taiwan und die Palästinensischen Gebiete werden BEV-Codes verwendet, die sich auf Staatsangehörigkeiten, nicht auf Staaten beziehen, da Deutschland diese Gebiete politisch nicht als Staaten anerkennt, sie jedoch in der Selbstauskunft der Befragten relevant sein können (s. auch Abschnitt 1.1). Für Kosovo und Taiwan, für die es keine offiziellen ISO-Codes gibt, werden besondere Codes, die die Statistikabteilung der Vereinten Nationen (UNSD) in der ISO-basierten Klassifikation M49 für rein statistische Vorgehen behelfsweise verwendet (UNSD, 2024), gezeigt. Auch für ehemaligen Staaten wie Jugoslawien, die Sowjetunion, die Tschechoslowakei oder den Sudan werden die numerischen M49-Codes von UNSD (2023) verwendet, da die ISO 3166-3 für ehemalige Staaten nur alphanumerische Codes vorsieht. Diese sind vor allem für eine ex-post Harmonisierung „historischer“ Daten relevant und werden auch von der deutschen Staats- und Gebietssystematik abgedeckt.
Die Schemata für die einzelnen Standardvariablen lassen sich in maschinenlesbarer Form unter folgenden Links herunterladen: x_cob_bev, x_fcob_bev, x_mcob_bev, x_cob_iso, x_fcob_iso, und x_mcob_iso.
Codeschema für die Standardvariablen x_cob_bev, x_cob_iso, x_fcob_bev, x_fcob_iso, x_mcob_bev, x_mcob_iso und Korrespondenz der BEV- und ISO-Codes
|
Standardvariablen x_cob_bev, x_fcob_bev, x_mcob_bev Version 1.0.1 |
Standardvariablen x_cob_iso, x_fcob_iso, x_mcob_iso Version 1.0.1 |
||||
|
Wert |
Wertelabel DE |
Wertelabels EN |
Wert |
Wertelabel DE |
Wertelabels EN |
|
137 |
Italien |
Italy |
380 |
Italien |
Italy |
|
459 |
Palästinensische Gebiete |
Palestinian territories |
275 |
Palästina, Staat |
Palestine, State of |
|
465 |
Taiwan |
Taiwan |
158 |
Taiwan |
Taiwan |
|
120 |
Jugoslawien |
Yugoslavia |
890 |
Jugoslawien |
Yugoslavia |
|
138 |
Jugoslawien, Bundesrepublik |
891 |
Jugoslawien, Bundesrepublik |
||
|
132 |
Serbien und Montenegro |
Serbia and Montenegro |
891* |
Serbien und Montenegro |
Serbia and Montenegro |
|
133 |
Serbien (einschl. Kosovo) |
Serbia (incl. Kosovo) |
688** |
Serbien |
Serbia |
|
170 |
Serbien |
Serbia |
- ** |
|
|
|
150 |
Kosovo |
Kosovo |
(412** |
Kosovo |
Kosovo) |
|
159 |
Sowjetunion |
Union of Soviet Socialist Republics |
810 |
Sowjetunion |
Union of Soviet Socialist Republics |
|
162 |
Tschechoslowakei |
Czechoslovakia |
200 |
Tschechoslowakei |
Czechoslovakia |
|
276 |
Sudan (einschl. Südsudan) |
Sudan (incl. South Sudan) |
736 |
Sudan (einschl. Südsudan) |
Sudan (incl. South Sudan) |
|
Anmerkungen. * Nach der Umbenennung der Bundesrepublik Jugoslawiens in Serbien und Montenegro wurde der numerische ISO code übernommen (keine Gebietsänderung). ** Da Kosovo kein Mitglied der Vereinten Nationen ist, gibt es nur einen amtlichen ISO-Code (688) für Serbien einschließlich Kosovo. Da Deutschland Kosovo anerkannt hat gibt es einen BEV-Code (170) für Serbien ohne Kosovo und einen (150) für Kosovo, für die es keine Entsprechungen in ISO gibt. Es gibt jedoch einen inoffiziellen ISO-Code für Kosovo behelfsweise für rein statistische Zwecke, der bei Bedarf verwendet werden kann – für Serbien ohne Kosovo gibt es jedoch keinen entsprechenden Code. |
|||||
Die Begriffe „Mutter“ und „Vater“ werden in den meisten Erhebungen nicht näher definiert; im Mikrozensus sind explizit auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegeeltern gemeint. Gibt es bei einer befragten Person verschiedene biologische und soziale (z.B. Adoptiv-, Stief- oder Pflege-)Mütter bzw. -Väter, entscheiden die Befragten selbst, auf welche Person sie sich bei der Beantwortung der Frage beziehen. Wenn nicht eine Einzelperson über das Geburtsland der Eltern („by proxy“) berichtet, sondern der ganze Haushalt oder Eltern Minderjähriger selbst befragt werden, wird eher die soziale Elternschaft abgebildet. Werden diese Standardvariablen in Erhebungen verwendet, bei denen explizit nach den biologischen Elternteilen gefragt wird, sollte dies in der Dokumentation der Harmonisierung der jeweiligen Variablen deutlich festgehalten werden.
1.2.1 Auswertungshinweise
Geburtsland und Zuzugsjahr können einerseits genutzt werden, um die Analysestichprobe zu definieren. Andererseits lassen sich die Antworten zu Geburtsland der Befragten und ihrer Eltern zusammenfassen, um daraus Variablen zur Einwanderungsgeschichte oder zur Herkunftsregion zu bilden (z.B. Canan & Petschel, 2023; Dollmann et al., 2014). Je nach Fragestellung können daraus Dummy-Variablen konstruiert werden, die theoriegeleitet als unabhängige oder Kontrollvariablen in Regressionsmodellen eingesetzt werden. Aus dem Zuzugsjahr kann außerdem das Alter bei der Einwanderung abgeleitet werden, das in Zusammenhang mit Lebensphasen einen Einfluss auf individuelle Möglichkeiten und Herausforderungen der sozialen Teilhabe und Integration haben kann.
Begriffe und Konzepte im Wandel der Zeit
Es gibt mehrere Konzepte, die versuchen, die Bevölkerung mit eigener oder elterlicher Migrationserfahrung empirisch abzubilden. Diese Konzepte haben sich durch die sich verändernden Migrationsprozesse und den gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Migration und ethnischer Vielfalt im Zeitverlauf stark gewandelt. Dabei unterscheiden sich die Definitionen und Kategorien der amtlichen Statistik teils deutlich von denen der sozialwissenschaftlichen Forschung, die sich häufig an internationalen Standards und Diskursen orientiert. Zudem erfordern unterschiedliche Forschungsfragen jeweils spezifische konzeptuelle und methodische Zugänge, welche eine Standardisierung erschweren. Im Folgenden werden zentrale Konzepte knapp erläutert und voneinander abgegrenzt.
Das Konzept des sogenannten „Migrationshintergrundes“ wird in der sozialwissenschaftlichen Forschung seit den 2000er Jahren meist durch die Geburt von Befragten und/oder ihren Eltern im Ausland gemessen (je nach Datenlage jedoch auch durch Erstsprache oder Staatsbürgerschaft). In der deutschen amtlichen Statistik wurde dieser Begriff jedoch grundlegend anders definiert und operationalisiert: jede Person galt als Person mit Migrationshintergrund, wenn entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde (Canan & Petschel, 2023, S. 62). In der amtlichen Statistik stand somit der rechtliche Status der Person bzw. ihrer Eltern zum Zeitpunkt der Geburt im Zentrum – nicht die tatsächliche Migrationserfahrung. Dadurch wurden in der amtlichen Statistik auch Personen, deren (Ur-)Großeltern eingewandert sind, als Personen mit Migrationshintergrund klassifiziert, wenn ihre in Deutschland geborenen Eltern nicht bereits mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden. Das neue (amtliche) Konzept der „Personen mit Einwanderungsgeschichte“ zielt demgegenüber auf einen engeren Bezug zur tatsächlichen Migration: Er umfasst Personen, „die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit dem Jahr 1950 in das heutige Bundesgebiet eingewandert sind“ (Fachkommission Integrationsfähigkeit, 2021, S. 222).
Das Konzept der Einwanderungsgeschichte ist näher an international gebräuchlichen Kategorien wie dem „immigrant background“ orientiert als das bisherige amtliche Konzept des Migrationshintergrundes. Es ist auch messtechnisch unabhängig vom Konzept der Staatsbürgerschaft (s. dazu auch der ZIS-Beitrag „Staatsbürgerschaft und Arbeitserlaubnis“; Schneider & Solanes Ros, 2025). Außerdem wird es von vielen Personen mit Einwanderungsgeschichte (derzeit noch) als weniger stigmatisierend wahrgenommen. Der Begriff „Migrationshintergrund“ wurde über die Jahre zunehmend kritisch diskutiert – unter anderem, weil er häufig undifferenziert auf in Deutschland geborene Menschen angewendet wurde, und so eine Abgrenzung gegenüber der Mehrheitsgesellschaft verstärken kann (Fachkommission Integrationsfähigkeit, 2021, Kapitel 5.8). Darüber hinaus ermöglicht das neue Konzept die Identifikation weiterer relevanter Gruppen, wie etwa sogenannter „return migrants“ – also im Ausland geborener Personen mit im Inland geborenen Eltern (United Nations, 2017, S. 190). Diese Gruppe stellt in Deutschland allerdings nur einen sehr kleinen Anteil der Bevölkerung dar.
Migrationsbezogene Ungleichheiten und theoretische Perspektiven zu ihrer Erklärung
Unabhängig vom jeweils zugrunde liegenden Konzept oder den verwendeten Indikatoren dient die Erhebung von Migrationserfahrungen dazu, Unterschiede in den Teilhabechancen von Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte sichtbar zu machen (Hanewinkel, 2025). Ziel ist es, auf dieser Basis sozialwissenschaftliche Theorien zu prüfen, mögliche Reformbedarfe zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Eine Vielzahl empirischer Studien belegt solche Unterschiede international und in Bezug auf Deutschland (z.B. Algan et al., 2010; Brettschneider & Klammer, 2020; Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), 2024; Giovanis, 2021; OECD, 2012; OECD & European Commission, 2015, 2018, 2023; Rammstedt et al., 2024). So zeigen Forschungsergebnisse, dass Personen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland – auch bei vergleichbarer Qualifikation – schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben als Personen ohne entsprechenden Hintergrund (Kalter & Granato, 2018). Besonders ausgeprägt sind diese Nachteile bei Menschen aus nicht-EU-Staaten oder aus Osteuropa (Höhne & Buschoff, 2015). Weitere Befunde zeigen, dass Personen, die vor dem 19. Lebensjahr nach Deutschland eingewandert sind, seltener einen Hochschulabschluss erreichen als Personen ohne Einwanderungserfahrung sowie als Personen, die in einem höheren Alter eingewandert sind. Letztere wiederum verfügen gleichzeitig häufiger über keinen beruflichen Abschluss (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung, 2022). Einen Überblick über Unterschiede zwischen Personen mit und ohne familiäre Migrationserfahrung hinsichtlich vieler Indikatoren bietet das „Dashboard Integration“ des Statistischen Bundesamtes.
Verschiedene sozialwissenschaftliche Theorien versuchen, die beobachtbaren Ungleichheiten in der gesellschaftlichen Teilhabe zu erklären. Ein grundlegendes Argument findet sich bereits bei Park (1950), der Integration als zeitabhängigen Prozess beschrieb, in dem sich Eingewanderte schrittweise an die sozialen, kulturellen und ökonomischen Bedingungen der Aufnahmegesellschaft anpassen. Empirische Studien wie die von Chiswick (1978) und Dustmann (1993) belegen, dass Einkommen und Arbeitsmarktintegration mit der Aufenthaltsdauer steigen – unter anderem, weil Sprachkompetenz, Erfahrung im Aufnahmeland und informelle Netzwerke über die Zeit zunehmen. Neuere Ansätze wie die Segmented Assimilation Theory (Portes & Zhou, 1993) erweitern diesen Zugang, indem sie zeigen, dass Integrationsverläufe stark von strukturellen Kontexten abhängen – etwa von der sozialen Herkunft, dem sozioökonomischen Umfeld, institutionellen Zugangshürden oder der Offenheit der Aufnahmegesellschaft. Ergänzend betont Esser (2006a) in seinem Modell der sozialen Integration die Bedeutung lernabhängiger Ressourcen wie Sprache, Bildung und kulturellem Kapital, deren Erwerb nicht nur Zeit erfordert, sondern auch durch institutionelle Rahmenbedingungen erleichtert oder erschwert werden kann. Sein Ansatz verbindet mikrosoziologische Erklärungsperspektiven mit dem Einfluss makrostruktureller Kontexte. Auch Diskriminierung und rassifizierende Zuschreibungen können den Erwerb gesellschaftlich relevanter Ressourcen behindern oder deren Wirkung einschränken (vgl. Alba & Nee, 2003; Kalter, 2008). Kogan (2007) zeigt ebenfalls, dass individuelle Integrationsergebnisse stark von der Dauer des Aufenthalts sowie von institutionellen Rahmenbedingungen im Zielland abhängen.
Der Faktor Zeit spielt also in vielen theoretischen und empirischen Ansätzen eine zentrale Rolle. Entsprechend gilt das Zuzugsjahr – und daraus abgeleitet die Aufenthaltsdauer – als wichtige Variable in der Integrationsforschung (Maehler et al., 2016). In Kombination mit dem Geburtsjahr lässt sich daraus das Alter bei der Einwanderung berechnen – ein Schlüsselfaktor für die Bildungslaufbahn: Je nach Einwanderungsalter variiert, ob und in welchem Umfang das Bildungssystem des Ziellandes durchlaufen wurde. Zur genaueren Differenzierung wird häufig zwischen verschiedenen Migrant*innengenerationen unterschieden. So beschreibt die sogenannte „1,5. Generation“ (Maehler et al., 2016) oder „1,75. Generation“ (Dollmann et al., 2014) Personen, die zwar selbst eingewandert sind, aber bereits vor der Einschulung nach Deutschland gekommen sind. Diese Gruppe – oder weiter gefasst: Personen, die in Deutschland ihren höchsten Schulabschluss erworben haben – werden insbesondere im Kontext von Hochschulstatistiken teilweise als „Bildungsinländer:innen“ bezeichnet, da sie ihre schulische Sozialisation überwiegend im Aufnahmeland erfahren haben. Diese Begriffe sind jedoch nicht einheitlich definiert und sollten im Forschungskontext klar operationalisiert werden.
Der Zeitfaktor spielt auch eine Rolle, wenn der generationale Abstand zur Migration betrachtet wird. Im Fokus steht dabei häufig die sogenannte zweite Generation – also Personen, die in Deutschland geboren wurden, deren Eltern jedoch eingewandert sind. Obwohl diese Gruppe im Aufnahmeland sozialisiert wurde, von Beginn an das deutsche Bildungssystem durchläuft und selbst keine Migrationserfahrung gemacht hat, zeigen sich in vielen Studien weiterhin Unterschiede im Vergleich zu Personen ohne familiäre Einwanderungsgeschichte. So belegen Untersuchungen, dass Kinder von Eingewanderten im Durchschnitt geringere Grundkompetenzen entwickeln (Alieva et al., 2018; Levels et al., 2008; Porcu et al., 2023), seltener hohe Bildungsabschlüsse erreichen (Gries et al., 2022), häufiger Studiengänge abbrechen (Klein & Neugebauer, 2023) und überdurchschnittlich oft von Erwerbslosigkeit betroffen sind (Heath et al., 2008; Höhne & Buschoff, 2015). Ein Teil dieser Unterschiede lässt sich durch soziale Herkunft erklären: So sind eingewanderte Eltern im Durchschnitt häufiger formal geringer gebildet oder verfügen über einen niedrigeren sozioökonomischen Status (Krause et al., 2015; Rothon, 2007). Zudem wachsen Kinder von Eingewanderten überdurchschnittlich oft unter kumulierten Risikofaktoren auf – etwa in Haushalten mit gleichzeitig niedrigem Bildungsniveau und geringem Einkommen (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung, 2022, S. 49). Diese Ergebnisse zeigen, dass strukturelle Ungleichheiten auch über Generationen hinweg fortbestehen können – selbst dann, wenn eine vollständige Sozialisation im Aufnahmeland erfolgt ist.
Da Eingewanderte keine Zufallsstichprobe aus ihren Herkunftsländern sind, lassen sich Effekte von Selektion, Migrationserfahrung, Anpassung und Diskriminierung empirisch nur schwer voneinander isolieren. Es gibt aber inzwischen robuste empirische Befunde, die zeigen, dass Diskriminierung eine eigenständige Rolle spielt – insbesondere auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Feld- und Vignettenstudien belegen, dass Bewerber*innen mit zugeschriebener ethnischer Zugehörigkeit bei gleichen Qualifikationen systematisch benachteiligt werden (Di Stasio et al., 2021; Heath & Di Stasio, 2019; Weichselbaumer, 2020). Diese Forschung zeigt auch, dass migrationsbezogene Merkmale wie das Geburtsland oder das Zuzugsjahr allein nicht ausreichen, um Diskriminierungserfahrungen angemessen abzubilden. Denn Eigenschaften, auf deren Grundlage Menschen in Deutschland diskriminiert werden – etwa Hautfarbe, Kleidung, Name oder Akzent – stehen oft nur lose in Verbindung mit direkter oder indirekter Migrationserfahrung (Ahyoud et al., 2018). Hinzu kommt, dass es bislang kaum standardisierte und zugleich diskriminierungssensible Instrumente gibt, um solche sichtbaren oder zugeschriebenen Differenzmerkmale systematisch zu erheben (Harder & Nowicka, 2025). Damit bleibt ein zentraler Mechanismus sozialer Ungleichheit in vielen Erhebungen untererfasst.
Kritik an Integrationskonzepten und -theorien
Die Auslegung des Integrationsbegriffs ist abhängig vom jeweils zugrunde liegenden theoretischen Verständnis (Koch, 2018). Kontrovers diskutiert wird insbesondere, wenn Integration einseitig als Anpassung Zugewanderter an eine als homogen gedachte Aufnahmegesellschaft verstanden wird – ein Verständnis, das auf frühe Assimilationstheorien zurückgeht (z.B. Park, 1950) und eine normierende, kulturzentrierte Perspektive impliziert. Solche Konzepte gelten heute als überholt. Differenziertere Modelle wie die Theorie der „segmentierten Assimilation“ (Portes & Zhou, 1993) betonen, dass kulturelle Ressourcen und Netzwerke der Herkunftsgruppe nicht notwendigerweise hinderlich sind, sondern zur sozialen Mobilität beitragen können. Auch Esser (2008) trägt zur Weiterentwicklung integrativer Ansätze bei, indem er verschiedene Dimensionen von Integration unterscheidet: kulturelle, strukturelle, soziale und emotionale Integration. Diese können parallel verlaufen, müssen es aber nicht. Mit seinem Modell der intergenerationalen Integration im Rahmen einer Wert-Erwartungstheorie macht Esser deutlich, dass sich sozialer Aufstieg, ethnische Netzwerke, Zugehörigkeiten und kulturelle Identitäten nicht ausschließen müssen. Ein grundlegender Kritikpunkt an vielen Integrationskonzepten bleibt jedoch bestehen: Integration wird häufig als individuelle „Leistung“ oder Bringschuld der Eingewanderten verstanden – während strukturelle Bedingungen und die Rolle der Aufnahmegesellschaft oft vernachlässigt werden. Eine tatsächliche Annäherung erfolgt jedoch immer auch durch Veränderungen auf Seiten der Aufnahmegesellschaft, die selbst längst vielfältig zusammengesetzt ist. Zugleich versagen Teile der Aufnahmegesellschaft Eingewanderten nach wie vor Anerkennung und Wertschätzung als gleichwertigen Mitgliedern der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang rücken die Konzepte von Inklusion und Exklusion stärker die strukturellen Bedingungen in den Fokus: Sie machen sichtbar, wie gesellschaftliche Bereiche für bestimmte Gruppen geöffnet oder verschlossen werden – und wie dadurch ungleiche Teilhabechancen entstehen können.
Grenzen eng gefasster migrationsbezogener Indikatoren
Ein Kritikpunkt am Konzept der Einwanderungsgeschichte betrifft die große Heterogenität innerhalb der dadurch klassifizierten Gruppen: In Bezug auf die Migrationsmotive, die Herkunftsländer und die Aufenthaltsdauer der eingewanderten Personen bzw. eingewanderten Eltern bestehen erhebliche Unterschiede. Diese Vielfalt hat direkte Auswirkungen auf Integrationsverläufe sowie auf die Lebensbedingungen der nachfolgenden Generationen. Diese Merkmale werden aber nicht in allen Befragungen erhoben (Maehler et al., 2016). Das Geburtsland der im Ausland geborenen Personen wird in der Forschung häufig als Indikator für die nationale oder ethnische Herkunft verwendet – etwa um sprachliche Nähe, Aufenthaltskontext oder die Wahrscheinlichkeit von Diskriminierung einzuschätzen (vgl. Dollmann & Kogan, 2021). Auch Migrationsgründe – etwa Flucht, Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Bildung – lassen sich zumindest indirekt z.T. aus dem Herkunftsland und dem Zuzugsjahr erschließen. Das Geburtsland dient häufig dazu, Unterschiede in der gesellschaftlichen Teilhabe zwischen Herkunftsgruppen zu analysieren, da bestimmte Merkmale – wie z. B. das Bildungsniveau im Herkunftsland, der Zugang zu sozialen Netzwerken oder die gesellschaftliche Wahrnehmung im Aufnahmeland – die Integrationschancen beeinflussen können (z.B. Levels et al., 2008). Dabei ist jedoch größte Sorgfalt geboten: Die Zuordnung von Personen zu Herkunftsgruppen birgt die Gefahr kulturalistischer Verkürzungen, wenn Unterschiede vorschnell auf vermeintlich „typische“ Merkmale des Herkunftslandes zurückgeführt werden. Um der Vielfalt innerhalb und zwischen Herkunftsgruppen gerecht zu werden, muss jede Analyse theoriegeleitet erfolgen und den Kontext der Erhebung mitbedenken (Maehler et al., 2016, S. 279). Darüber hinaus ist zu beachten, dass ethnische Zugehörigkeit und Geburtsland nicht zwangsläufig übereinstimmen – etwa bei multiethnischen Staaten, bei Kindern binationaler Eltern oder bei Personen mit komplexen Migrationsbiografien über mehrere Generationen hinweg.
Neben der Migrationserfahrung und Staatsbürgerschaft wird in manchen Studien auch die Erst- bzw. Familiensprache als Indikator zur Differenzierung von Gruppen herangezogen (Maehler et al., 2016). Innerhalb der in Deutschland geborenen Personen mit eingewanderten Eltern erweist sich die Erstsprache dabei als zusätzlicher Prädiktor für Integrationsergebnisse – etwa in den Bereichen Bildung oder Sprache. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Kinder mehrsprachig aufwachsen und mehrere Erstsprachen parallel entwickeln können. Welche Sprache(n) im Alltag gesprochen wird bzw. werden – insbesondere im familiären Kontext – wird in der Forschung auch als Indikator für kulturelle Integration verstanden (Esser, 2006b). In der Praxis zeigen sich jedoch vielfältige Kombinationen und Übergangsformen im alltäglichen Sprachverhalten (Maehler et al., 2016, S. 273). Gerade im Bildungsbereich sind sprachbezogene Indikatoren oftmals aussagekräftiger als pauschale Zuordnungen über Migrationshintergrund oder Einwanderungsgeschichte. Sie ermöglichen eine gezieltere Einschätzung möglicher Förderbedarfe und sollten – bei entsprechendem Forschungsinteresse – direkt und differenziert erhoben werden (Harder & Nowicka, 2025).
Wie die Forschungsergebnisse zu Diskriminierung im Arbeits- und Wohnungsmarkt zeigen, bestehen auch jenseits der sogenannten zweiten Generation Ungleichheiten in der gesellschaftlichen Teilhabe – auch für ethnische Minderheiten, die seit mehreren Generationen in Deutschland leben. Personen mit familiärer Migrationserfahrung in dritter oder vierter Generation – etwa wenn nur noch Großeltern oder Urgroßeltern eingewandert sind – können Teil diskriminierter Gruppen sein. Diese Gruppen bleiben in quantitativen Studien bislang weitgehend unsichtbar. Über das Geburtsland der (Ur-)Großeltern sind ethnische Minderheiten kaum noch zu erfassen, da mit jeder weiteren Generation die Zahl möglicher Herkunftskonstellationen steigt (Maciejewski et al., 2022). Bislang fehlen geeignete empirische Instrumente, um langfristige Ungleichheiten jenseits direkter Migrationserfahrungen oder Staatsbürgerschaft (s. entsprechender ZIS Beitrag, Schneider & Solanes Ros, 2025) systematisch zu untersuchen. Dabei liegen einschlägige theoretische Konzepte vor: Ethnizität beschreibt die subjektive Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, die sich über gemeinsame Werte, kulturelle Praktiken, Traditionen oder kollektive Identitätsmerkmale definiert. Der Begriff der ethnischen Herkunft verweist auf die vermutete oder zugeschriebene ethnische Zugehörigkeit früherer Generationen (vgl. Weber, 1922). Beide Konzepte sind unabhängig von Migrationserfahrung oder Staatsbürgerschaft: So können Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ohne Migrationserfahrung eine nicht-deutsche ethnische Zugehörigkeit haben – und umgekehrt. In Deutschland werden Ethnizität und ethnische Herkunft nur selten in Befragungen erhoben. Diese Zurückhaltung hat historische Gründe, erschwert aber die empirische Untersuchung von langfristigen ethnischen Ungleichheiten erheblich. Anders als im angelsächsischen Raum, wo Konzepte wie „ethnic minorities“ fest etabliert sind, existieren im deutschen Kontext keine standardisierten Fragebogenitems zur Erfassung ethnischer Gruppen. Im European Social Survey wird seit Runde 7 (2014/15) die ethnische Herkunft – auch in der deutschen Teilstichprobe – erfasst (Heath et al., 2016; Heath & Schneider, 2020). Ein weiteres relevantes, bisher selten erhobenes Merkmal ist die (selbst wahrgenommene oder der eigenen Wahrnehmung nach von anderen zugeschriebene) Zugehörigkeit zu rassifizierten Personengruppen (Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), 2024). Eine umfassendere Erhebung solcher Merkmale wäre Voraussetzung für die Erforschung ethnischer Ungleichheiten, die nicht allein durch Migration oder rechtlichen Status erklärbar sind.
3.1 Konstruktion der Standarditems
Vor der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999 diente die Staatsangehörigkeit häufig als Indikator für direkte oder indirekte Migrationserfahrungen. Noch in der Version 2010 der Demographischen Standards (Hoffmeyer-Zlotnik, 2010) gab es ausschließlich diesen Indikator. Erst mit der Version von 2016 (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2016) kam die Empfehlung hinzu, zu erheben, ob die befragte Person und deren Eltern in Deutschland geboren wurden. Diese Fragen erlauben es, Eingewanderte und ihre Nachkommen von anderen Personen zu differenzieren, wobei die spätere amtliche Definition (s. Abschnitt 1) nicht genau umgesetzt werden kann, da weder das Zuzugsjahr der Befragungsperson noch der Eltern empfohlen wird zu erfassen. In den Demographischen Standards Version 2024 (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) wurden zumindest das Zuzugsjahr der im Ausland geborenen Befragten ergänzt.
Die im Standardfragenkatalog des RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, 2023) empfohlenen Fragebogenitems zum konkreten Geburtsland der Befragten und ihrer Eltern wurden aus dem Mikrozensus 2022 übernommen (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022, S. 21). So kann nachvollzogen werden, aus welchen Herkunftsländern Personen mit Migrationserfahrung stammen.
In forschungsorientierten Umfrageprogrammen wie dem ALLBUS wurden Fragebogenitems zur Erhebung der Migrationserfahrung der Befragten schon viel früher aufgenommen. Bereits im ALLBUS 1990 wurde erhoben, ob die Zielperson in Deutschland geboren wurde und, falls nicht, seit wann sie im Land lebt (ZA an der Universität zu Köln & ZUMA, Mannheim, 1990). In der Erhebung von 1996 wurden erstmalig Fragebogenitems zum konkreten Geburtsland der Befragten, ihrer Eltern und Großeltern aufgenommen; diese Informationen werden jedoch nur in einem 10-Jahres-Rhythmus erhoben (Siegers, 2014).
3.2 Konstruktion und Selektion der Standardvariablen
Die Standardvariablen für Migrationserfahrung und Zuzugsjahr wurden 2022/2023 im KonsortSWD-Teilprojekt TA3-M1 „Harmonized Variables – Umfragedaten leichter kombinieren durch standardisierte und harmonisierte Variablen“ entwickelt. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden ausschließlich Standardvariablen für Basisinformationen entwickelt, aus denen weiterführende und komplexere Variablen – beispielsweise zu Personen mit eigener Einwanderungserfahrung, deren Kindern oder der sogenannten Einwanderergeneration – abgeleitet werden können. Da bislang kein wissenschaftlicher Konsens über die genaue Gestaltung solcher abgeleiteter Variablen besteht und etwa das Konzept „Migrationshintergrund“ uneinheitlich definiert und operationalisiert wird (Harder & Nowicka, 2025), ist der Beitrag dieser Standardvariablen zur Vergleichbarkeit zwar begrenzt. Forschende können jedoch anhand der Basisvariablen eigene Indikatoren entwickeln, die für den jeweiligen Forschungskontext am besten geeignet sind.
Für die Codierung der Standardvariablen zum konkreten Geburtsland der befragten Person, ihrer Mutter und ihres Vaters wird, neben dem BEV-Code der deutschen Staats- und Gebietssystematik (Statistisches Bundesamt, 2024), der numerische UN-Standard M49 (United Nations Statistics Division, 2023) verwendet. Dieser entspricht den numerischen ISO 3166-1 Codes (International Organization for Standardization, 2021), enthält jedoch auch Codes für ehemalige Länder, die nicht in ISO 3166-1 sondern ISO 3166-3 abgebildet werden.
Aus praktischen Gründen wurde entschieden, die numerischen (statt der alphanumerischen) ISO-Codes zu verwenden: Einerseits bleiben numerische Codes bei reinen Namensänderungen eines Landes stabil und ändern sich nur dann, wenn sich auch das zugrundeliegende Staatsgebiet tatsächlich verändert. Andererseits stellt der M49-Standard für ehemalige Staaten ebenfalls dreistellige numerische Codes bereit, während ISO 3166-3 hierfür vierstellige alphanumerische Codes verwendet. Viele statistische Programme können mit numerischen Variablen flexibler umgehen als mit längeren alphanumerischen Codes. Zudem werden Labels für alphanumerische Codes, die als Zeichenketten in Datensätzen gespeichert werden, nicht von allen Programmen unterstützt. Für graphische Darstellungen sind alphanumerische Codes jedoch oft besser geeignet. Sie lassen sich leicht aus den numerischen Codes ableiten. Eine maschinenlesbare Gegenüberstellung der numerischen und alphanumerischen Ländercodes wird von der United Nations Statistics Division hier zum Download angeboten. Für die praktische Anwendung bieten zum Beispiel das Stata-Paket „kountry“ (Rafal Raciborski, 2005) und das R-Paket „countrycode“ (Vincent Arel-Bundock et al., 2024) hilfreiche Unterstützung. Die in Tabelle 6 gezeigten schwierigen Fälle – nicht von den UN anerkannte und ehemalige Staaten – müssen hierbei manuell nachgepflegt werden, sollten sie in den Daten vorkommen.
Obwohl das Standarditem für das Zuzugsjahr erst 2024 in die Demographischen Standards (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) aufgenommen wurde, liegt hierzu bereits eine entsprechende Standardvariable vor. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Rückmeldungen aus der Forschungs-Community frühzeitig auf die Relevanz dieses Merkmals hingewiesen hatten und die Variable vergleichsweise unkompliziert zu entwickeln war.
Objektivität
Geburtsland und Zuzugsjahr sind potenziell objektiv messbare Merkmale, werden jedoch über Selbstauskünfte der Befragten erfasst. Dabei kann es vorkommen, dass die subjektiven Angaben von den objektiv erfassbaren Werten abweichen. Mögliche Gründe hierfür sind Unsicherheiten oder Lücken im Wissen um das Geburtsland oder das Zuzugsjahr, beispielsweise bei Personen mit wenig Kontakt zu einem Elternteil, komplexen Familienformen oder aufgrund historischer territorialer Veränderungen. Zum Teil führt das fehlende Wissen über die Situation der Eltern auch zu fehlenden Angaben.
Im Allgemeinen erhöhen Standarditems und Standardvariablen die Objektivität der Durchführung und Auswertung – insbesondere im Vergleich zwischen verschiedenen Studien. So tragen Standarditems durch die Standardisierung der Frage(n) selbst zu einer standardisierten Durchführung von Befragungen bei. Standardvariablen ermöglichen durch ihr vorgegebenes Codeschema eine objektive Auswertung. Zusammengefasst erhöhen die hier vorgestellten Standarditems und -variablen die Unabhängigkeit der Messung der Konzepte Migrationserfahrung und Zuzugsjahr von einzelnen Forschenden.
Reliabilität
Da soziodemographische Merkmale in der Regel mit jeweils nur einem Item erfasst werden, sind psychometrische Verfahren zur Schätzung der Reliabilität meist nicht anwendbar. Eine Einschätzung der Reliabilität durch Test-Retest-Verfahren ist grundsätzlich möglich, wird jedoch nur selten durchgeführt (s. bspw. Porst & Zeifang, 1987). Für die Fragen zum Geburtsland und Zuzugsjahr liegen bislang keine empirischen Informationen zur Reliabilität vor.
Validität
Da in der Erstellung der Standardvariablen zu Geburtsland und Zuzugsjahr jeweils keine konkurrierenden Minimal- und Maximalversionen (s. Schneider et al., 2023) vorgesehen waren, wurde von einer Validierung abgesehen.
Die Empfehlungen der Demographischen Standards (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2016) für Fragebogenitems zur Erfassung der Migrationserfahrung von Befragten und deren Eltern wurden von Lenzner et al. (2019, S. 19 ff.) in mehreren Befragungsmodi mithilfe kognitiver Pretests überprüft. Das Item 4 (damals 3 E) zur Geburt der befragten Person in Deutschland wurde als unproblematisch eingeschätzt. Herausforderungen traten insbesondere bei den Fragen zum Geburtsland der Eltern 4 B und 4 C (damals 3 F und 3 G) auf, da sich die Grenzen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg verändert haben. Im Hinblick auf das Geburtsland der Eltern wurde daraufhin empfohlen, eine „Weiß nicht“-Antwortmöglichkeit vorzusehen. Alternativ kann, wie in der amtlichen Statistik üblich, die Angabe der heutigen Staatsgrenzen als Kriterium genutzt werden. Da das Standarditem zur Erfassung des Zuzugsjahres erst in den Demographischen Standards 2024 (Hoffmeyer-Zlotnik et al., 2024) ergänzt wurde, liegen dazu derzeit noch keine Pretest-Ergebnisse vor.
Danksagung
Wir danken Lennart Palm und Sarah Müller für ihre Vorarbeiten zu diesem Dokument. Außerdem danken wir Thomas Körner, Anja Petschel (beide destatis), Carmen Koschollek (RKI), Andrés Saravia (RatSWD), Steffen Pötzschke und Dorothée Behr (beide GESIS) herzlich für ihr Feedback zu einer früheren Version dieses Beitrags.
Bei der finalen Überarbeitung dieses Beitrages wurde KI genutzt, um möglichst diskriminierungsfreie und inklusive Formulierungen zu verwenden. Dazu wurde ChatGPT Write for me, gpt-4.1 und llama4 verwendet. Die Übersetzung des Abstracts ins Englische wurde durch DeepL geliefert und danach von den Autorinnen angepasst.